Kind wird beim toben mit Eltern in die Luft geworfen

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Besondere Leistungen für Familien

Was gibt es Wichtigeres als Ihre Familie? Eben – und deshalb sind Kinder und nicht-berufstätige Ehepartner von Mitgliedern automatisch und kostenlos in der IKK Nordrhein mitversichert. Und wenn Ihre Familie Zuwachs bekommt, greift Ihnen die IKK Nordrhein mit zahlreichen Extras unter die Arme (Schwangerschaftspaket, Wickelrucksack, Vorsorge-Erinnerungsservice und vieles mehr)!

Informieren Sie sich hier über das umfangreiche Leistungspaket der IKK Nordrhein für Familien.

Schwangerschaft und Mutterschaft

Vorsorge-Untersuchungen  

Werdenden Müttern bietet die IKK Nordrhein ein umfassendes Vorsorgeprogramm an – damit mögliche Risiken und Probleme von vornherein erkannt und minimiert werden können. Unser Vorsorgeprogramm besteht in der Regel aus zwölf bis 13 Terminen beim Frauenarzt oder bei einer Hebamme. Die erste Untersuchung sollte möglichst kurz nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgen, die weiteren sind in Abständen von jeweils vier Wochen vorgesehen. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten haben IKK Nordrhein-versicherte Frauen alle 14 Tage Anspruch auf eine Untersuchung. Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den die Schwangere bei der ersten Untersuchung erhält. Treten Komplikationen auf, ermöglicht die IKK Nordrhein der werdenden Mutter zusätzliche Untersuchungen und übernimmt alle Kosten für eventuell notwendige Behandlungen. Übrigens: Für Arznei-, Verband- und Heilmittel, die der Arzt aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden verschreibt, müssen IKK Nordrhein-versicherte Frauen keine Zuzahlungen leisten.  

Vorbereitung auf die Geburt  

Um die Wehen bei der Geburt möglichst schmerzfrei zu überstehen, lernen Frauen in vorbereitenden Kursen Entspannungs- und Atemtechniken („Schwangerschaftsgymnastik“). Die IKK Nordrhein erstattet Ihnen die Kosten für solche Kurse. Beratung erhalten sie auch durch eine Hebamme, die Sie frei wählen können. Stimmen Sie sich rechtzeitig vor der Geburt mit Ihrer Hebamme ab. Die IKK Nordrhein übernimmt die Kosten für diese Betreuung.  

Die Geburt  

Die IKK Nordrhein übernimmt die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt für die Geburt. Dabei sind Sie von den sonst im Krankenhaus üblichen Zuzahlungen befreit. Entscheiden Sie sich für eine Hausgeburt, zahlt die IKK Nordrhein für die Betreuung und Geburtshilfe durch eine Hebamme.

Nach der Geburt  

Nach der Entbindung haben IKK Nordrhein-versicherte Mütter Anspruch auf zwei Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt: in der 1. und der 6. und 8. Woche nach der Geburt. Zusätzlich übernimmt die IKK Nordrhein die Kosten für eine Nachbetreuung durch die Hebamme. Die Hebamme besucht Sie während der ersten zehn Tage nach der Geburt täglich, danach bis zur 8. Woche einmal wöchentlich. Darüber hinaus erstattet die IKK Nordrhein die Kosten für Rückbildungsgymnastikkurse. Dabei lernen Sie, wie Sie nach der Geburt Schultern, Nacken, Rücken, Bauch und Beine durch praktische Übungen wieder stärken können.  

Finanzielle Leistungen  

Für frischgebackene Mütter sind die ersten Wochen nach der Geburt besonders anstrengend. Die IKK Nordrhein hält Ihnen daher in dieser Zeit den Rücken frei – und unterstützt Sie finanziell. IKK Nordrhein-versicherte und zugleich berufstätige Frauen erhalten während des Mutterschutzes ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach, bei Mehrlings- und Frühgeburten zwölf Wochen danach. Der Arbeitgeber stockt diese Bezüge bis zur Höhe des Nettolohns auf. Arbeitslose Frauen erhalten von der IKK Nordrhein ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Frauen, die bei der IKK Nordrhein pflichtversichert sind, sind während des Mutterschutzes und der gesamten Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) beitragsfrei in der IKK Nordrhein versichert.

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Leistungen für die Kinder

Für die körperliche und geistige Entwicklung eines Kindes sind die ersten Lebensjahre ganz entscheidend. Deshalb ist es auch so wichtig, Störungen oder Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Spätfolgen können so vermieden, wirksame Therapiemöglichkeiten angeboten werden.

Deshalb bietet die IKK Nordrhein ein umfassendes Vorsorgepaket für Kinder an. In neun Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) und der Jugenduntersuchung J1 überprüft der Kinderarzt, ob sich Ihr Kind altersgemäß entwickelt. Wenn er dabei Auffälligkeiten feststellt, wird er weitere Untersuchungen und gegebenenfalls auch eine entsprechende Therapie veranlassen. Zu diesen Terminen erhält Ihr Kind auch alle notwendigen Impfungen (zum Beispiel gegen Tetanus, Diphterie und Polio). Die Kosten dafür übernimmt die IKK Nordrhein. Legen Sie einfach beim Kinderarzt die Krankenversicherungskarte Ihres Kindes vor. Zusätzlich haben IKK Nordrhein-versicherte Kinder Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Zahnkrankheiten.  

Noch ein Vorteil der Familienversicherung Ihrer IKK Nordrhein: Für Kinder bis 18 Jahre müssen Sie für verschreibungspflichtige Medikamente, für Heilmittel und für Krankenhausaufenthalte keine Zuzahlungen leisten.  

Darüber hinaus garantiert die IKK Nordrhein eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Hörgeräten für Kinder und Jugendliche – und das bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Dabei übernimmt die IKK Nordrhein grundsätzlich die Kosten – Sie bleiben von Zuzahlungen also komplett verschont.

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Leistungen für die Eltern

Kinderkrankengeld

Masern oder Mumps, Keuchhusten oder eine schwere Grippe – die Krankheit eines Kindes bringt auch praktische Probleme mit sich, vor allem für berufstätige Eltern. Die IKK Nordrhein unterstützt Sie.  

Sie erhalten für die Tage, an denen Sie wegen der Erkrankung Ihres Kindes nicht zur Arbeit gehen können, unter bestimmten Voraussetzungen das so genannte Kinderkrankengeld – und zwar für bis zu zehn Arbeitstage pro Elternteil und Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Erkranken innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Kinder, zahlt die IKK Nordrhein Kinderkrankengeld für maximal 25 Tage je Elternteil bzw. 50 Tage für Alleinerziehende.  

Eltern, deren Kind schwerstkrank ist und nur noch eine geringe Lebenserwartung hat, wird das Kinderkrankengeld unbefristet gezahlt. Während dieser Zeit haben die Eltern außerdem Anspruch darauf, unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden. Das Kinderkrankengeld ist genau so hoch wie das normale Krankengeld: 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes.  

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in Ihrer Geschäftsstelle oder bei unserer 24-h-Hotline unter der Nummer 01880 45 50 gerne zur Verfügung. Unser Expertenteam berät Sie gerne.  

Haushaltshilfe  

Ein Elternteil ist berufstätig, das andere im Krankenhaus oder zur Kur – trotzdem macht sich der Haushalt in dieser Zeit nicht von alleine. Die IKK Nordrhein sorgt für Abhilfe.  

Sie können bei Ihrer IKK Nordrhein eine Haushaltshilfe beantragen, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das jünger als zwölf Jahre ist und von niemandem sonst versorgt werden kann. Setzen Sie sich dazu rechtzeitig vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt oder der Kur mit Ihrer Geschäftsstelle in Verbindung. Sie zahlen lediglich zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe dazu, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Tag. Auch diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen in einem Jahr angerechnet.  

Mutter-bzw. Vater-Kind-Kuren  

Kinder erziehen, den Haushalt versorgen und obendrein noch berufstätig sein: Für Mütter und Väter bringt diese Mehrfachbelastung meist extremen Zeitdruck und Dauerstress mit sich. Körperliche und seelische Gesundheit geraten bei solchen Belastungen leicht aus dem Gleichgewicht. Besteht die Gefahr, dass die geschwächte Gesundheit zu einer Krankheit führt, können IKK Nordrhein-versicherte Eltern eine medizinische Vorsorgeleistung (Kur) beantragen. Bei Müttern oder Vätern, die bereits krank sind, kann eine Kuren und Rehabilitations-Kur (früher: Müttergenesungskur) die Folgen der Krankheit beseitigen oder mildern. Für die Kur, die in der Regel drei Wochen dauert, fahren Sie in eine durch die IKK Nordrhein geprüfte Einrichtung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Mütter als auch Väter ein Kind oder mehrere Kinder mitnehmen.

Hält Ihr Arzt eine medizinische Vorsorge oder Kuren und Rehabilitation für notwendig, stellt er einen ärztlichen Befundbericht aus. Dieser ist Bestandteil des Antrags, den Sie bei der IKK Nordrhein einreichen. Die IKK Nordrhein übernimmt die Kosten für Mutter-bzw. Vater-Kind-Kuren, Sie müssen lediglich zehn Euro pro Tag zuzahlen.

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