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Beitragssätze 2010

(Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Die Grenze, bis zu der diese Beiträge gezahlt werden müssen - die so genannte Beitragsbemessungsgrenze - beträgt seit dem 1. Januar 2010 monatlich 3.750,00 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung und 5.500,00 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung)

Beitragssätze 2010

Versicherungszweig Beitragsgruppen Beitragssätze
Krankenversicherung Krankenversicherung allgemein 14,9%
  Arbeitgeberanteil 7,0%
  Arbeitnehmeranteil 7,9%
  Krankenversicherung ermäßigt 14,3%
  Arbeitgeberanteil 6,7%
  Arbeitnehmeranteil 7,6%
  Beitragssatz aus Versorgungsbezügen 14,9%
Rentenversicherung Rentenversicherung, voller Beitrag 19,9%
Arbeitslosenversicherung Arbeitsförderung, voller Beitrag 2,8%
Pflegeversicherung mit Kindern 1,95%
  für Kinderlose (nur Arbeitnehmeranteil) + 0,25%
Insolvenzgeldumlage   0,41%
Pauschalbeiträge für Geringfügige    
KV Pauschaler Arbeitgeberbeitrag für geringfügig Beschäftigte 13,0%
RV Pauschaler Arbeitgeberbeitrag für geringfügig Beschäftigte 15,0%
Rentenversicherung/ Aufstockungsbeitrag 0100 Pauschaler Aufstockungsbeitrag der Versicherten als geringfügig Beschäftigte 4,9%

Wichtig

Arbeitnehmer tragen die Beiträge nicht allein. Die Hälfte des jeweiligen Beitrages wird vom Arbeitgeber übernommen.

Beträgt das Bruttoarbeitsentgelt nicht mehr als 325,00 Euro im Monat, trägt der Arbeitgeber den gesamten Beitrag allein, sofern es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt.

Lediglich den gesetzlich festgelegten Sonderbeitrag von 0,9% zahlt der Arbeitnehmer komplett.

Umlage nach dem Lohnfortzahlungsgesetz

U1 für Krankheitsaufwendungen bei 50% Erstattung 1,6 %
U1 für Krankheitsaufwendungen bei 60% Erstattung 2,1 %
U2 für Mutterschaftsaufwendungen bei 100% Erstattung 0,12 %

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